Handys, die in der Schweiz verkauft werden, halten den SAR-Grenzwert gemäss der Norm EN 50360 ein, der mit den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) übereinstimmt. Dieser SAR-Grenzwert beträgt 20 Milliwatt pro 10 Gramm Körpergewebe für die Teilkörperabsorption.
Mit Hilfe des SAR-Messverfahrens wird überprüft, ob die Handys den zulässigen Wert einhalten. Die Prozedur für dieses Messverfahren ist in der Europäischen Norm EN 50361 niedergelegt. Sämtliche heute auf dem Markt erhältlichen Handys halten diese Vorschrift sicher ein. Das SAR-Messverfahren für Handys wurde 2001 im Rahmen der CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Standardisierung) genormt. Die normgerecht angegebene SAR wird bei der maximal möglichen Sendeleistung eines Handys gemessen. In der Regel aber liegt der tatsächliche SAR-Wert während des Betriebs wesentlich niedriger als der nach der Norm ermittelte Wert. Das liegt an der bereits heute eingesetzten so genannten dynamischen Leistungsregelung. Diese sorgt dafür, dass das Mobiltelefon immer nur mit der minimal notwendigen Leistung sendet. Dies ist im Mittel weit unterhalb der maximalmöglichen Sendeleistung. Die vom Handy ausgesendete Leistung ist um so niedriger, je besser das Netz ausgebaut ist und je näher man sich bei der Antenne befindet.