Überblick über die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz und warum sich mit 5G nichts ändert
Zum Schutz von Personen vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlung hat der Bundesrat Vorkehrungen in Form von Mobilfunk-Grenzwerten getroffen. Die sogenannten Immissionsgrenzwerte (IGW) schützen vor unerwünschten Auswirkungen und müssen beim Betrieb einer technischen Anlage – zum Beispiel einer Mobilfunkantenne – immer eingehalten werden. Mit zusätzlichen Vorsorgemassnahmen für Orte, an denen sich Menschen länger aufhalten, ist die schweizerische Regelung wohl die strengste der Welt.
Bei den elektromagnetischen Feldern, die dem Mobilfunk als Trägermedium dienen, handelt es sich um sogenannte nichtionisierende Strahlung.
Mobilfunk gehört zu den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Aktuell sind dafür Frequenzbänder von 700 Megahertz (MHz) bis 3’800 MHz freigegeben. Andere Radiotechnologien wie Rundfunk oder Radar liegen unterhalb beziehungsweise oberhalb dieses Bereiches.
Für den Schutz vor unerwünschten Effekten durch elektromagnetische Felder gibt es internationale Empfehlungen für Grenzwerte.
Internationale Mobilfunk-Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis
Der Einfluss von hochfrequenten Feldern wie Mobilfunk auf die Gesundheit wird seit Jahrzehnten untersucht. Mittlerweile gibt es Tausende Studien zu diesem Thema und ein klares Bild: Mobilfunk hat keine schädlichen Auswirkungen, sofern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Grundlage für die meisten national gültigen Immissionsgrenzwerte sind die Guidelines der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Diese bilden auch in der Schweiz die Grundlage für die Festsetzung der Grenzwerte: Die Immissionsgrenzwerte bauen auf der wissenschaftlich nachgewiesenen Schwelle auf, ab welcher eine Erwärmung des Gewebes in einem Ausmass auftreten kann, das potenziell riskant für die Gesundheit ist.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die internationalen Grenzwerte um ein Mehrfaches tiefer sind als die Strahlungswerte, welche auf Basis der Wissenschaft potenziell gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnten.
Die Wirksamkeit der Grenzwerte wird nicht nur durch die ICNIRP regelmässig überprüft, sondern auch durch andere Expertengremien.
Diese Mobilfunk-Grenzwerte gelten in der Schweiz
Auch die Schweiz nimmt die internationalen Empfehlungen als Grundlage für die Mobilfunk-Grenzwerte und wendet ein zusätzliches Vorsorgeprinzip an. Das bedeutet, dass die Empfehlungen in der Schweiz zum Teil noch strenger umgesetzt werden. Dazu kommen strenge Ausführungsbestimmungen, welche festlegen, unter welchen Bedingungen diese so genannten Anlagegrenzwerte einzuhalten sind. Die Schweiz hat die weltweit strengsten Umweltregelungen für den Betrieb der Mobilfunkinfrastruktur.
In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NSIV) wird zwischen den Immissions- und Anlagegrenzwerten unterschieden:
- Immissionsgrenzwerte: Diese orientieren sich an den oben aufgeführten, internationalen Empfehlungen und berücksichtigen die Gesamtheit der an einem Ort auftretenden Strahlung.
- Anlagegrenzwerte: Diese basieren auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und sind in ihrer aktuellen Ausprägung beispielhaft streng (USG). Sie sorgen für eine möglichst tiefe Belastung durch elektromagnetische Felder an Orten mit empfindlicher Nutzung.
Potenzielle problematische Strahlung | ICNIRP-Empfehlung / Schweizer Immissionsgrenzwerte | Schweizer Anlagegrenzwerte |
400 V/m | 61 V/m | 4-6 V/m |
Volt pro Meter (V/m) ist die Einheit zur Messung der elektrischen Feldstärke.
Quellen: ICNIRP Guidelines 2020; NSIV 2022
Damit sind die in der Schweiz geltenden Mobilfunk-Grenzwerte strenger als die ICNIRP-Empfehlung, die in vielen europäischen Ländern gelten. Zudem sind die im Alltag gemessenen Belastungen meist nochmals deutlich tiefer, wie Messungen des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut der Universität Basel gezeigt haben.
Die Mobilfunk-Grenzwerte gelten in der Schweiz nur für ortsfeste Anlagen. Für mobile Geräte wie beispielsweise Mobiltelefone, Computer oder andere Elektrogeräte gelten international festgelegte Grenzwerte.
Die Grenzwerte sind technologieunabhängig. Das heisst konkret: Die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz gelten auch, wenn ein neuer Mobilfunkstandard wie 5G eingeführt wird.
Einhaltung der Grenzwerte unterliegt in der Schweiz einer dauerhaften Kontrolle
In der Schweiz werden die durch Mobilfunk-Antennen verursachten Immissionen regelmässig überprüft. Dazu sind verschiedene Kontrollmechanismen im Einsatz, wie beispielsweise:
- Berechnung und Beurteilung der zu erwartenden Strahlung bei neuen Antennen unter theoretisch maximaler Nutzung
- Abnahmemessungen von Antennen, bei denen die Berechnung hohe Immissionen erwarten lässt. Heisst: die rechnerische Ausschöpfung des Anlagegrenzwertes liegt an exponierten Orten bei 80% und höher.
- Abnahmemessungen durch akkreditierte Messfirmen auf Basis von Berechnungs- und Messmethoden des Bundesamtes für Umwelt,
- Qualitätssicherungssysteme bei den Mobilfunkanbietern, die von unabhängiger Stelle auditiert werden. Auf dieses QS-System haben die kantonalen Vollzugsbehörden jederzeit Zugriff und können damit jeden Standort in der Schweiz rund um die Uhr kontrollieren.
Wird bei einer Abnahmemessung eine theoretische Überschreitung der Mobilfunk-Grenzwerte festgestellt, muss dies umgehend korrigiert werden. In der Regel erfolgt dies über die Reduktion der maximal bewilligten Sendeleistung.
Neue Mobilfunkstandards: Gibt es neue 5G-Grenzwerte?
Sowohl die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte wie auch die nach dem Vorsorgeprinzip in der Schweiz geltenden Anlagegrenzwerte sind technologieunabhängig. Das heisst konkret: Die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz gelten auch, wenn ein neuer Mobilfunkstandard wie 5G eingeführt wird.
Was sich aber mit dem neuen Mobilfunkstandard ändert, ist die Berechnung der Mobilfunk-Strahlung durch adaptive Antennen. Diese Art von Antennen lenkt die Strahlung dorthin, wo sie von einem Mobilgerät benötigt wird. Die Immissionen in der Umgebung sind damit im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen.
Entscheidend ist, dass die Anlagegrenzwerte in einem 6-Minuten-Schnitt nicht überschritten werden. Kurzfristig dürfen adaptive Antennen eine stärkere Sendeleistung nutzen.
Weiterführende Informationen:
- Nichtionisierende Strahlung (NIS) – SECO
- Radiofrequency Electromagnetic Fields Guidelines 2020 – International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
- Thermische Wirkung hochfrequenter Felder – Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
- Bundesgesetz über den Umweltschutz
- BAFU – Mobilfunk und 5G: Umgang mit adaptiven Antennen ist geklärt
- Adaptive Antennen: Der Bundesrat schafft Klarheit und erhöht die Rechtssicherheit
- Elektrosmog: Die Grenzwerte im Überblick