FAQ

Mobilfunkland Schweiz

Das Endgerät, beispielsweise ein Smartphone, stellt eine Funkverbindung zur nächsten Mobilfunkbasisstation her. Diese leitet die Signale zur Zentrale der Mobilfunkbetreiber weiter. Von dort werden die Verbindungen entweder ins Festnetz oder zu einer anderen Mobilfunkbasisstation und schliesslich zu einem anderen Endgerät weitergeleitet.

Das Mobilfunknetz ist ein Netz im wörtlichen Sinne. Es ist geografisch in viele Funkzellen unterteilt, die nicht nur an einander grenzen, sondern sich aus Gründen der Funktion gar ein wenig überlappen müssen. Jede Funkzelle verfügt über eine Mobilfunkbasisstation, die gleichzeitig eine Sende- und Empfangsanlage ist. Diese kann innerhalb ihrer Funkzelle eine bestimmte Anzahl von Endgeräten verbinden und ein bestimmtes Datenvolumen übertragen. Je nach Intensität der Nutzung und eingesetzten Mobilfunkfrequenzen sind die Funkzellen (Netzmaschen) unterschiedlich gross. So hat es beispielsweise in dicht besiedelten Gebieten mehr Antennen mit kleineren Funkzellen, die teilweise nur 100 Meter weit reichen. In ländlichen Gebieten hingegen können Funkzellen mehrere Kilometer umfassen. Das übertragene Datenvolumen nimmt stark zu. Damit das Netz diese Kapazität bewältigen kann, werden ständig neue Mobilfunkbasisstationen errichtet und neue Mobilfunktechnologien entwickelt und zum Einsatz gebracht.

Wir sind in unserem Alltag dauernd und überall von elektrischen und magnetischen Feldern umgeben. Diese entstehen immer dort, wo elektrische Ströme oder Spannungen vorhanden sind – egal ob sie technisch (Radiotechnologien, Haushaltgeräte) oder durch natürliche Vorgänge (Sonnenlicht, Gewitter) erzeugt werden.

Spricht man im Zusammenhang mit Mobilfunk von Strahlung, sind eigentlich elektromagnetische Felder gemeint, die von den Mobilfunkantennen und den Handys ausgehen.

Unterschieden werden elektromagnetische Felder durch ihre Wellenlänge oder Frequenz. Dabei lassen sich die Wellenlängen innerhalb des elektromagnetischen Spektrums in hochfrequente und niederfrequente Felder unterteilen. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden zum Beispiel beim Radio und Fernsehen oder auch beim Mobilfunk genutzt. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstehen vor allem bei der Erzeugung, Übertragung und Nutzung von elektrischem Strom.

Elektromagnetische Strahlung kann in zwei Kategorien unterteilt werden: ionisierende und nichtionisierende Strahlung (NIS). Nichtionisierende Strahlung beginnt im Frequenzbereich von wenigen Hertz (1 Hertz (Hz) entspricht 1 Schwingung pro Sekunde), wie dem elektrischen Strom, und reicht bis zum sichtbaren Licht mit einer Frequenz von bis zu 789 THz. Im Gegensatz zu ionisierender Strahlung ist bei NIS die Energie der Strahlung zu gering, um eine chemische Veränderung von Materie herbeizuführen, sprich Atome zu ionisieren. Ionisierende Strahlung sind beispielsweise UV-Licht, Röntgenstrahlen und radioaktive Strahlen.

Meistens nein, denn grundsätzlich gilt: Mehr Mobilfunkantennen führen zu einer besseren Netzabdeckung und damit zu besserem Empfang. Je besser die Funkverbindung, desto geringer die benötigte Strahlung. Bei schlechtem Empfang muss das Smartphone mehr Sendeleistung bereitstellen und gibt dadurch mehr Strahlung ab.

Zudem gilt zu beachten, dass 90 % der Funkstrahlung, der wir ausgesetzt sind, von unseren eigenen Geräten wie WLAN, Telefon, Smartphone, Babyphone oder Tablet stammt.

Mobilfunk nutzt elektromagnetische Felder als Trägermedium um Daten zu übertragen. Ohne Strahlung sind Gespräche, mobiles Internet, viele Apps sowie SMS nicht möglich. Mobilfunk ohne Strahlung geht daher nicht. Um die Bevölkerung vor zu viel Strahlung und vor allfälligen negativen Folgen dieser Immissionen zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Die darin vorgeschriebenen und international angewandten Grenzwerte schützen ausreichend vor den wissenschaftlich allgemein anerkannten Gesundheitsauswirkungen nichtionisierender Strahlung. Dazu wurden in der NISV weitere Vorsorgemassnahmen erlassen, beispielsweise die so genannten Anlagegrenzwerte. Diese sind viel strenger als die internationalen Grenzwerte und finden überall dort Anwendung, wo sich Menschen länger aufhalten.

Häufige Fragen zu 5G

5G (oder New Radio) steht für den Mobilfunkstandard der fünften Generation und wurde 2019 in der Schweiz eingeführt. Es handelt sich dabei um die Weiterentwicklung der bisherigen Mobiltechnologie 4G, auch bekannt als LTE (Long Term Evolution). Die Anforderungen an Mobilfunkstandards werden länderübergreifend von der internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Organisation der UNO mit Sitz in Genf, koordiniert und festgelegt. Die Mobilfunkstandards werden seit 1998 von der 3GPP (3rd Generation Partnership Project), einer Vereinigung von sieben Standardisierungsgremien, entwickelt, welche auch die technischen Spezifikationen von 5G festgelegt hat.

Weiterführende Informationen: 5G: Der neue Mobilfunkstandard einfach erklärt

5G nutzt bewährte Frequenzbänder wie bisherige Funktechnologien. Dank der neuen Technologie können diese elektromagnetischen Wellen aber effizienter genutzt werden. Bei 5G gelangen beispielsweise adaptive Antennen erstmals breit zum Einsatz.

Weiterführende Informationen: 5G: Der neue Mobilfunkstandard einfach erklärt

5G kann dieselben Frequenzbänder nutzen wie bisherige Funktechnologien. Diese Frequenzbänder liegen zwischen 800 MHz und 2.6 GHz. Zum einen sendet 5G auf Frequenzen, die von 2G, 3G oder 4G nicht mehr benutzt werden. Zum anderen hat die eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) 2019 neue Frequenzbänder in den Bereichen 700 MHz, 1.4 GHz sowie 3.5 GHz an die Mobilfunkanbieter vergeben. Zum Vergleich: Bluetooth beispielsweise sendet im Frequenzband 2.4 GHz und WLAN nutzt die Frequenzbänder 2.4 GHz und 5.0 bis 5.8 GHz. Zukünftig soll WLAN auch das 6 GHz-Band benutzen können.

Weiterführende Informationen: 5G: Der neue Mobilfunkstandard einfach erklärt

Weil die Konsument:innen immer mehr und immer schneller Datenübertragen wollen. Dazu gehört beispielsweise das Nutzen von Apps auf dem Smartphone oder das Streamen von Musik. Wir alle konsumieren und generieren heute rund 200-mal mehr mobile Daten als noch vor 10 Jahren. Der bisherige Mobilfunkstandard 4G kann dieser Nachfrage nicht mehr gerecht werden. Deshalb ist ein Ausbau des Mobilfunknetzes mit 5G unumgänglich.

Weiterführende Informationen: 5G: Der neue Mobilfunkstandard einfach erklärt

Ja, 5G ist seit 2019 im Einsatz in der Schweiz. Heute nutzen über 3 Millionen Konsument:innen die Vorteile von 5G.

5G ist die Weiterentwicklung des bisherigen Standards 4G. Die neue Technologie 5G bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Datenübertragungsrate: Die Datenübertragungsgeschwindigkeit ist bei 5G bis zu 100-mal höher als bei 4G. Die theoretisch höchstmögliche Datenübertragungsrate liegt bei 10Gbit/s.
  • Kapazität: Durch 5G wird die Datenübertragungskapazität in den Mobilfunknetzen deutlich erhöht. Damit kann der steigenden Nachfrage an Datenmengen gerecht werden.
  • Latenz: Die neue Reaktionszeit ermöglicht eine Übertragung in Echtzeit. Sie ist 30- bis 50-mal kürzer als bei 4G.
  • Dichte: Mit 5G können bis zu 100-mal mehr Geräte miteinander vernetzt werden. Das entspricht einer Million Geräte pro km2.
  • Netzsteuerung: 5G nutzt die Netzwerkressourcen effizienter.
  • Energieverbrauch: 5G braucht im Vergleich zu 4G weniger Energie, um eine bestimmte Menge an Daten bereit zu stellen.

Weiterführende Informationen: 5G: Der neue Mobilfunkstandard einfach erklärt

Adaptive Antennen können ihre Strahlungsleistung mehrfach anpassen und zielgerichtet abgeben. Funksignale können selektiv auf ein Endgerät abgegeben werden. Dies ist möglich, weil sich eine Mobilfunkantenne aus vielen kleinen einzelnen Sende- und Empfangsantennen zusammensetzen. Weil diese einzeln angesteuert werden können, ist es möglich, die Strahlung zielgenauer abzugeben. Eine zielgenauere Aussendung führt zu mittleren Expositionen, weil weniger Leistung ungerichtet an die Umgebung abgegeben wird. Zudem wird beim Empfang eine niedrigere Verbindungsleistung und dadurch eine niedrigere Empfängerleistung benötigt. Zudem steigt beim Empfangsgerät die Signalqualität, weil weniger Interferenzen/Störungen anderer Übertragungen dort ankommen. Die Qualität für die Nutzer:innen wird dadurch spürbar gesteigert.

Häufige Fragen zum Mobilfunk und Gesundheit

Zum Schutz vor möglichen gesundheitlichen Gefahren oder sonstigen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder hat der Bundesrat Vorkehrungen in Form von Grenzwerten getroffen. Diese sogenannten Immissionsgrenzwerte (IGW) müssen beim Betrieb einer technischen Anlage – zum Beispiel einer Mobilfunkantenne – immer eingehalten werden. Die Schweiz hat sogar zwei Grenzwerte für Mobilfunkanlagen: Zum einen sind dies die international üblichen Immissionsgrenzwerte. Diese hängen von der Funkfrequenz ab und liegen beim Mobilfunk zwischen 36 V/m bis 61 V/m (Volt pro Meter) für alle allgemein zugänglichen Orte. Diese Immissionsgrenzwerte schützen vor allen bekannten und wissenschaftlich belegten Risiken. Zusätzlich hat der Bundesrat weitere Vorsorgemassnahmen erlassen. Dazu gehören die Anlagegrenzwert von 4 V/m bis 6 V/m für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten. Zusammen mit den strengen Ausführungsbestimmungen stellt dieses Grenzwertregime die weltweit strengsten Umweltauflagen für Mobilfunk dar.

Diese Grenzwerte für nichtionisierende Strahlungen gelten nur für ortsfeste Anlagen. Für mobile Geräte wie beispielsweise Mobiltelefone, Computer, WLAN-Accesspoints oder andere Elektrogeräte gelten die international definierten Grenzwerte.

Weiterführende Informationen: Überblick über die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz und warum sich mit 5G nichts ändert

In der Schweiz werden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder von ortsfesten Anlagen per Verordnung durch den Bundesrat festgelegt. Federführend ist das Bundesamt für Umwelt, dass seine Entscheidungen auf die Empfehlungen verschiedener national und international unabhängiger wissenschaftlicher Gremien stützt. Die Grenzwerte sind in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgehalten.

Weiterführende Informationen: Überblick über die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz und warum sich mit 5G nichts ändert

Die Grenzwerte hängen nur von der Frequenz der Funkstrahlung ab und nicht von der Funktechnologie. Die Funkfrequenzen für 5G sind nicht neu, sie werden seit vielen Jahren für verschiedenste Funkanwendungen genutzt. Digitales Fernsehen, WLAN oder auch 4G funktionieren beispielsweise über die gleichen oder eng benachbarten Funkfrequenzen. Bestehende Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung sind daher auch für 5G gültig.

Weiterführende Informationen: Überblick über die Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz und warum sich mit 5G nichts ändert

Es gibt einen breiten, wissenschaftlichen Konsens darüber, dass gesundheitliche Symptome wie Schlafstörungen, Nervosität oder allgemeines Unwohlsein weder durch die elektromagnetischen Felder des Handys noch durch die Felder einer nahegelegenen Antenne ausgelöst werden.

Weiterführende Informationen: Gefahr durch Mobilfunkstrahlung? Der Faktencheck zum Einfluss von Mobilfunkstrahlung wie zum Beispiel 5G auf die Gesundheit

Neuste Studien und Übersichtsarbeiten geben hier Entwarnung. Es kann beispielsweise kein Zusammenhang zwischen intensiver Handynutzung und dem vermehrten Entstehen von Hirntumoren belegt werden.

Weiterführende Informationen: Gefahr durch Mobilfunkstrahlung? Der Faktencheck zum Einfluss von Mobilfunkstrahlung wie zum Beispiel 5G auf die Gesundheit