Mobilfunk – kein Nachweis einer Gefährdung
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Die Schweizer nutzen das Handy rege – und die Forschung hat bislang keine gesundheitsschädigenden Wirkungen nachgewiesen. Auch wenn wissenschaftlich noch nicht alles restlos geklärt ist, bieten nach Meinung sowohl der
WHO
als auch des
Bundesamts für Umwelt
(BAFU) die bestehenden Grenzwerte und Richtlinien ausreichend Schutz– auch für Kinder, Kranke oder Senioren.
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Berücksichtigt man die sehr niedrigen Feldstärken und die bisher vorhandenen Forschungsergebnisse, lässt sich kein überzeugender wissenschaftlicher Beleg dafür finden, dass sich die schwachen Hochfrequenz-Signale von Basisstationen und drahtlosen Netzwerken nachteilig auf die menschliche Gesundheit auswirken.
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WHO, 2006
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Um die Bevölkerung vor dem sogenannten Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(NISV) erlassen. Darin werden die international angewandten
Grenzwerte
als sogenannte Immissionsgrenzwerte übernommen. Diese schützen vor allen wissenschaftlich bekannten Gesundheitsauswirkungen nichtionisierender Strahlung. Diese Grenzwerte legen fest, wie viel
Strahlung
an einem Ort maximal vorhanden sein darf. Sie müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen – auch nur kurzfristig – aufhalten können.
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Gesetzestext NISV
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Was ist Strahlung?
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Je besser der Handy-Empfang, desto niedriger die Sendleistung des Mobiltelefons – also desto geringer die Strahlung. Headsets oder Kopfhörer verringern die Immissionen zusätzlich.
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NISV
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Die Verordnung ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft und begrenzt die nichtionisierende Strahlung, die von ortsfesten Anlagen ausgeht – also z.B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksendern. Nicht in den Geltungsbereich der NISV fallen hingegen elektrische Geräte wie Mobiltelefone, Schnurlos-Telefone, Mikrowellenöfen, Fernsehapparate oder Radiowecker.
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