„Remote Access“. Zugriff auf einen Computer oder ein Netzwerk über Distanz. Damit verknüpft sind zahlreiche Sicherheitsfragen (Datenübertragung, Schutz gegen Eindringung von aussen).
(Wörtlich: „herumstreunen“.) Grenzüberschreitendes Telefonieren im GSM-Netz, wobei man auch im Ausland unter seiner Telefonnummer erreichbar ist. Voraussetzung für mobile Kommunikation in einem fremden (ausländischen) Netz ist ein Roaming-Abkommen zwischen dem Netzbetreiber, bei dem man Kunde ist, und mindestens einem Partner im jeweiligen Staat. Wenn man ins Ausland reist, wechselt das Handy automatisch in das GSM-Netzwerk des Fremdnetzbetreibers. Besteht mehr als ein Netzwerk, kann man das Telefon entweder so einstellen, dass es automatisch das Netzwerk mit dem besten Signal sucht oder menügesteuert anweisen, ein bestimmtes Mobilfunknetz auszuwählen. Im Ausland ist man unter der normalen Handy-Nummer (ohne Auslands-Vorwahl) erreichbar; ein Anrufer muss also nicht wissen, dass sich sein Gesprächspartner im Ausland aufhält. Umgekehrt muss man jedoch, wenn man aus dem Ausland daheim anrufen will, die Landeskennzahl vorwählen. Für ankommende Anrufe müssen beide – der Anrufer und der Angerufene im Ausland – eine Gesprächsgebühr zahlen. Für abgehende Anrufe wird zu den Gebühren entsprechend den Tarifen im jeweiligen Land ein Roamingaufschlag verrechnet. Die Möglichkeit für einen Netzbetreiber, im Inland in Regionen ohne eigene Versorgung („Coverage“) das Netz eines Mitbewerbers zu nutzen, nennt man „national-Roaming“.
Leistungsmerkmal, das es ermöglicht, einen Anrufer an der im Display des Telefons angezeigten Nummer zu erkennen, noch ehe die Verbindung zustande kommt.
Möglichkeit zur Umleitung von Anrufen am Handy an jedes beliebige Telefon oder an die Combox.