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Recht international

Von Land zu Land unterschiedlich

Die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Mobilfunk sind von Land zu Land unterschiedlich. Das trifft sowohl auf die Erstellung von Basisstationen (Antennen) als auch auf die Grenzwerte zu. Während in einzelnen Ländern eine kurze Ankündigung reicht, um eine Antenne erstellen zu dürfen, braucht es in anderen ein detailliertes Bewilligungsverfahren. Die Bestimmungen sind ausserdem dem steten Wandel ausgesetzt.

 

 

EU-Ratsempfehlung

Die in den meisten europäischen Ländern verbindlich geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erarbeitet. Die Festlegung der Grenzwerte basiert auf einer Bewertung der Forschungsergebnisse durch interdisziplinäre Expertengremien. Sie wurden in die EU-Ratsempfehlung von 1999 aufgenommen und durch geeignete Massnahmen in den Mitgliedstaaten der Union umgesetzt. In Österreich etwa hat nur der Bund, nicht aber Länder und Gemeinden, die verfassungsrechtliche Kompetenz, Grenzwerte zu erlassen.