Die Immissionsgrenzwerte der Schweiz entsprechen - wie in den meisten europäischen Ländern - den von den internationalen Organisationen wie der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen) empfohlenen Grenzwerten. Sie beinhalten bereits hohe Sicherheitsfaktoren und stützen sich auf den internationalen Konsens von Wissenschaftern aus unterschiedlichen Fachbereichen wie Medizin, Biologie, Biophysik und Technik.
Mit den Anlagegrenzwerten weicht die Schweiz um einen Faktor 10 von den internationalen Empfehlungen ab, weil das Umweltschutzgesetz mit seinem Vorsorgeprinzip einen noch höheren Schutz gewährleisten will.
An Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) kommen die Anlagegrenzwerte zur Anwendung. OMEN sind in der Regel Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten sowie dafür festgelegte Flächen (z.B. Kinderspielplätze). An Orten mit kurzfristigem Aufenthalt (OKA) werden die Immissionsgrenzwerte angewendet. Mit dieser Festlegung der Grenzwerte ist die Schweiz wesentlich weiter gegangen als internationale Organisationen und Wissenschafter empfehlen oder die Mehrheit der europäischen Länder anwendet.
Strengste Grenzwerte in der Schweiz
Es gibt Länder, die im Vergleich zu den international üblichen und auch in der Schweiz geltenden Grenzwerten teilweise ähnliche oder gar tiefere Werte festgelegt haben. Die effektive Umsetzung ist aber im Verlgeich zur Schweiz wesentlich weniger streng.
Es gab und gibt im Ausland keine gesetzlich verankerten Grenzwerte, welche in ihrere Gesamtauswirkung strenger sind als die Schweizer Vorschriften. An einzelnen Orten wurde versucht, mehr oder weniger verbindliche, strengere Regelungen einzuführen. Keine dieser Regelungen wurde jedoch zur gesetzlichen Verpflichtung. Deshalb kommt die ComCom zum Schluss: "Die Schweiz verfügt weltweit über die strengsten Grenzwerte und die strengste Regelung bezüglich Messverfahren von nichtionisierender Strahlung."