Für die Erstellung einer umfassenden Mobilfunk-Infrastruktur sind die Mobilfunkbetreiber auf geeignete Liegenschaften angewiesen. Das können Grundstücke, Gebäude oder andere Bauten sein. Zwischen dem Standortgeber und dem Mobilfunkbetreiber regelt ein Vertrag die Details für die Realisierung der Antennenanlage. Mobilfunkanlagen, welche die Grenzwerte einhalten und nach den geltenden Vorschriften betrieben werden, sind rechtskonform. Daher ist weder eine Haftung aus dem Nachbarrecht noch eine solche aus dem Haftpflichtrecht zu befürchten.
Kirchen sind von alters her Kommunikationszentren. Vor diesem Hintergrund bietet sich der Kirchturm als Standort für Mobilfunkantennen für die moderne mobile Kommunikation geradezu an. Kirchtürme sind meist optimale Standorte zur Versorgung von Gemeinden mit Mobilfunkdienstleistungen. Die Kirchen sind meist sehr zentral in Ortschaften gelegen, und die Kirchtürme überragen alle weiteren Gebäude in der Umgebung. Dies sind ideale Voraussetzungen für Mobilfunkantennen. Viele Kirchgemeinden haben diesen Wert erkannt und stellen ihren Kirchturm für Mobilfunk zur Verfügung. Sie wissen, dass ein perfekter Standort mithilft, die Immissionen gering zu halten und trotzdem eine gute Versorgung zu gewährleisten.