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Wie sind wir vor negativen Auswirkungen geschützt?

Die Schweizer Gesetze sorgen dafür, dass wir vor bekannten und bewiesenen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern geschützt sind. Darüber hinaus gibt es im Umweltschutzgesetz das so genannte Vorsorgeprinzip. Es sorgt dafür, dass wir auch vor derzeit noch unbekannten Auswirkungen geschützt sind. Umweltschutzgesetzgebung, Raumplanungsgesetz sowie die klare Rechtslage bezüglich Mitsprache- und Einsprachemöglichkeiten bilden so einen sicheren und bürgerfreundlichen Rechtsrahmen.


Wieso sind die Grenzwerte in der Schweiz tiefer?

Mobilfunk funktioniert mit elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich der so genannten nichtionisierenden Strahlung. Unsere Gesetzgebung dazu ist weltweit einmalig. In der Schweiz gelten für Orte mit empfindlicher Nutzung -Wohn- und Arbeitsräume sowie Kinderspielplätze im Freien und dafür reservierte Flächen - zehnmal tiefere Grenzwerte als jene, die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen sind. In Kombination mit den Vollzugsvorschriften, den kantonalen Gesetzen und der Kontrolle durch die Behörden ist „Sanfter Mobilfunk Schweiz" Realität geworden.


Welche Gesetze werden angewendet?

Die Schweiz verfügt mit dem Umweltschutzgesetz, der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV), den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen, den kantonalen und kommunalen Regelungen über eine der strengsten Regelungen weltweit für den Bau von Mobilfunkantennen. Es gelten in der Schweiz zwei Grenzwerte:

  • Der Immissionsgrenzwert für alle Orte, an denen sich Menschen kurzfristig aufhalten können.
  • Der zehnmal strengere (tiefere) Anlagegrenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung. Das sind im Wesentlichen Wohnräume, Schulräume und Kindergärten, Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie ständige Arbeitsplätze.